Sinsheim: Neues Gutachten ändert Rechtslage nicht
28. Juli 2010 - Das neue Gutachten, das die Ecostra jetzt der Stadt Sinsheim für das geplante FOC auf dem ehemaligen Messegelände erstellt hat, ändert die Rechtslage nicht. Denn die besagt eindeutig – was bereits mehrere Handelsexperten und Politiker einschließlich Ministerpräsident Stephan Mappus unterstrichen haben – dass solche Fabrikverkaufszentren ausschließlich in Oberzentren zulässig sind, wozu Sinsheim nicht gehört. Der Einzelhandelsverband Baden-Württemberg schätzt die im Gutachten gemachten Aussagen zu Kaufkraftabflüssen aus benachbarten Kommunen als viel zu gering ein. „Die Erfahrung in vielen Fabrikverkaufszentren in Deutschland zeigt eindeutig, dass das Einzugsgebiet der Kunden überwiegend aus einem Umkreis von 100 km kommt. Es ist klar, dass der im FOC gemachte Umsatz in vielen Städten und Gemeinden der Umgebung fehlen und die Innenstadtverödung dort forcieren würde. Aus unserer Sicht wird hier mit allen Mitteln versucht, eine klare Regelung, die wir in Baden-Württemberg glücklicherweise in Form der Raumplanung haben, zu unterlaufen“, sagt EHV-Experte Christoph Wufka. Auch die Tatsache, dass das Gutachten von demselben Autor stammt, der schon früher eine Machbarkeitsstudie des FOC für die Eigentümerfamilie des alten Messegeländes erstellt hatte, lässt eine neutrale Bewertung kaum zu. Der Einzelhandelsverband fordert deshalb die Stadt Sinsheim und den Eigentümer auf, sich mit realistischen Nutzungsmöglichkeiten der alten Messehallen zu befassen, die dem Standort nachhaltig gut tun, und nicht mit „gekauften“ Gutachten eine nicht zulässige Nutzung erzwingen zu wollen.
Fernsehtipp: Aktuell zum Thema wird der Geschäftsführer des EHV Nordbaden, Swen Rubel, in einer Diskussionsrunde die Position des Handels näher erläutern. Die Sendung „Zur Sache“ wird am Wochenende im Rhein-Neckar-Fernsehen (www.rnf.de) ausgestrahlt.
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