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Am 6.03.2007 trat das neue LÖG in
Baden-Württemberg in Kraft.
Flexibilität für die
Unternehmen
Die Handelsunternehmen erhalten damit
eine hohe Flexibilität in den Öffnungszeiten, um dem
veränderten Konsumentenverhalten genügen und im
Wettbewerb bestehen zu können.
Vergleich zu anderen Branchen
Damit wird das Ladenöffnungsrecht
komplett liberalisiert. Die Liberalisierung der
Ladenöffnungszeiten entspricht dabei der geltenden Rechtslage
für alle anderen Wirtschaftszweige, für die es ebenfalls
keine Restriktionen bei den Betriebsöffnungszeiten gibt.
Arbeitnehmerschutz
Der Einzelhandelsverband
Baden-Württemberg war stets der Auffassung, dass der Schutz
der Arbeitnehmer durch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes in
ausreichender Form gewährleistet ist und erinnert in diesem
Zusammenhang daran, dass damit für die Arbeitnehmer im
Einzelhandel das gleiche Schutzniveau besteht, wie für
Arbeitnehmer in allen anderen Branchen.
Sonn- und Feiertagsschutz
Wichtig war uns stets, dass am Verbot
der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen vom Grundsatz her
festzuhalten ist und eine Öffnungsmöglichkeit auf maximal
vier Sonn- und Feiertage im Jahr beschränkt werden sollte. In
Baden-Württemberg hat es sich gezeigt, dass die
Ladenöffnung an bis zu vier Sonn- und Feiertagen von
Unternehmen wie auch Verbrauchern in hohem Maße geschätzt
wird. Von der Möglichkeit, an bis zu vier Sonntagen im Jahr zu
öffnen, machen vor allem Unternehmen in Klein- und
Mittelstädten im ländlichen Raum Gebrauch und profitieren
davon. Im Durchschnitt wurde in Baden-Württemberg bisher aber
lediglich an maximal zwei Sonntagen im Jahr pro Kommune
geöffnet, wobei die Klein- und Mittelstädte in
touristisch relevanten Gebieten stärker von den
verkaufsoffenen Sonntagen Gebrauch gemacht haben als die Klein- und
Mittelstädte in touristisch weniger erschlossenen Gebieten.
Bis zu 4 verkaufoffene Sonntage führen unseres Erachtens nicht
zu einer grundsätzlichen Gefährdung der Sonn- und
Feiertage und der damit verbundenen kulturellen Vorteile. Mit der
Beschränkung auf 3 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, die das
Land Baden-Württemberg beschlossen hat, wird das
Interesse des Einzelhandels in Baden-Württemberg daher
gewahrt, wenngleich wir uns aus Gründen der
Übersichtlichkeit 4 verkaufsoffene Sonntage gewünscht
hätten. Die Möglichkeit, diese Sonntage auf Wunsch auch
auf die Adventssonntage zu legen, ist von einem großen Teil
unserer Mitgliedsunternehmen an uns herangetragen worden. Dieser
Wunsch ist von der Befürchtung getragen, dass gerade von
verkaufsoffenen Sonntagen in der Advents- und Vorweihnachtszeit
für den Verbraucher ein besonderer Reiz ausgeht. Die Gefahr
des Shoppingtourismus zulasten baden-württembergischer
Unternehmen gerade in dieser so wichtigen Zeit vor Weihnachten
wurde von vielen Händlern als hoch erachtet. Andererseits
akzeptiert der Einzelhandel selbstverständlich auch den Wunsch
und das Bestreben anderer Kreise der Händlerschaft, die
Advents- und Weihnachtszeit aus religiösen und familiären
Gründen zu schützen. Zu begrüßen ist
ausdrücklich, dass die Genehmigung eines verkaufsoffenen
Sonntages künftig sowohl durch RVO (mit Beteiligung des
Gemeinderates) als auch durch Allgemeinverfügung (ohne
Mitwirkung des Gemeinderates) möglich ist und wir uns insofern
mit unseren diesbezüglichen Petitionen durchgesetzt
haben.
Zielgerichtetes und bedarforientiertes
Marketing gefragt
Längst hat der Cityhandel
erkannt, dass der Vermarktung des Standortes ein ebenso großes
Augenmerk gewidmet werden muss wie der Positionierung des eigenen
Geschäftes. In der Erkenntnis, dass zur Vermarktung eines
Standortes auch Gastronomie, Dienstleiter, Kultur " ja die
Stadt selbst gehört, etablierten sich City- und
Stadtmarketing.
Einheitliche
Kernöffnungszeiten
Eine Gefahr für kleine und
mittelgroße Unternehmen insbesondere in Klein- und
Mittelstädten sieht der Einzelhandelsverband jedoch vor allem
in uneinheitlichen Öffnungszeiten an einem Standort. Der
Verbraucher wünscht sich nichts so sehr wie transparente
Öffnungszeiten. Nach Umfragen geht es dem durchschnittlichen
Verbraucher nicht darum, dass er rund um die Uhr einkaufen kann,
sondern darum, dass er zu einem konkret festgelegten Zeitpunkt, der
ihm in zumutbarer Art und Weise kommuniziert wird, ein breites
Sortiment und damit eine breite Einkaufsmöglichkeit findet.
Verlässlichkeit und Transparenz sind hier die
Schlüsselpositionen.
Dienstleistungsabend
Schon mit der Änderung des
Ladenschlussgesetzes zum 5.10.1989 und der Einführung des
"Langen Donnerstags" und um so mehr mit der Novellierung
des Ladenschlussgesetzes zum 1.06.2003 hat es sich gezeigt, dass es
für den Kunden von ganz besonders großer Bedeutung ist,
dass er beim Abendeinkauf eine Vielzahl von Angeboten (und damit
geöffnete Geschäfte) vorfindet. Die Erkenntnis wuchs,
dass es besonders bei den innerstädtischen Lagen mit einem
großen Besatz an mittelständischen Fachgeschäften
darauf ankommt, sich "en bloc" zu präsentieren. In
diesem Zusam-menhang hat sich sowohl beim ersten langen Donnerstag
als auch nach der Ladenschlussnovellierung ab 1.06.2003 gezeigt,
dass es von besonderer Attraktivität für den Ver-braucher
zeugt, wenn sich auch Ämter, Banken oder andere Dienstleister
dem ursprünglichen Dienstleistungsgedanken anpassen und ihre
Angebote entsprechend unterbreiten.
Mit der völligen Freigabe der
Ladenöffnungszeiten in den meisten Bundesländern entsteht
nunmehr eine völlig neue Situation: zwar wird niemand
erwarten, dass nun eine bedeutende Anzahl von Anbietern im
Einzelhandel rund um die Uhr geöffnet haben wird. Der Umstand
jedoch, dass nun jeder mehr oder weniger öffnen kann wann und
wie lange er will macht es dem Kunden keinesfalls leichter eine
Entscheidung zu treffen, wann und wo er einkaufen soll.
Es wäre aber sicherlich verfehlt,
die Ziele zu hoch zu stecken und zu versuchen, die gemeinsamen
Öffnungszeiten jeden Tag über die Grenzen des
betriebswirtschaftlich Machbaren hinaus festzulegen. Der Reiz der
Neuregelung der Ladenöffnung liegt jedoch in ihrer
Flexibilität. Den Umsetzungsmöglichkeiten sind fast keine
Grenzen gesetzt, diese gilt es am jeweiligen Standort gemeinsam
auszuloten. So wird die Praxis an vielen Standorten zeigen, dass
eine über die bisherige Praxis hinaus gehende
Öffnungszeit an den meisten Tagen keinen Sinn macht. Es ist
aber überlegenswert, ob nicht an einem Abend eine deutliche
Mehrheit von Geschäften den Kunden zum Abendeinkauf laden.
Damit kommt der Dienstleistungsabend wieder ins Spiel.
Dienstleistungsabend muss mehr sein
als Verkaufsabend
Bei einem Dienstleistungsabend handelt
es sich jedoch um ein " meist wöchentlich "
wiederkehrendes Ereignis, welches weniger mit Events verbunden ist
sondern dem Bedürfnis der Bürger dienen soll,
Einkäufe " aber auch andere Erledigungen " an einem
ihm bekannten Tag an einem bestimmten Standort tätigen zu
können. Dabei kommt es auf die "anderen
Erledigungen" entscheidend an. Dazu gehören
Behördengänge, Bankgespräche, Arztbesuche. Es gibt
Kommunen, welche " oftmals donnerstags " ihre
Behörden abends länger öffnen, auch Ärzte, die
bis spät Patienten empfangen und Banken, die ihre Schalter
länger als sonst geöffnet haben. Woran es meist fehlt,
ist die Organisation dieser Angebote mit dem Ziel, zu einem
festgelegten und kommunizierten Zeitpunkt gleichzeitig und auf alle
Fälle für den Bürger da zu sein. Dabei sollte man
nicht nur an die Einwohner oder Umlandbewohner denken. In wie
vielen Städten übernachten Geschäftsleute,
Auswärtige Besucher, Touristen, die sicherlich gerne
Angebote wie einen Dienstleistungsabend annehmen
würden.
Vor diesem Hintergrund vertritt der
Einzelhandelsverbandes Baden-Württemberg daher folgende
Positionen:
Die Politik sowie vor allem jede
einzelne Kommune sollte sich intensiv für die Einrichtung
eines Dienstleistungs-abends einsetzen.
Ob, an welchem Tag und in welchem Zeitrahmen ein
Dienstleistungsabend stattfindet, entscheidet sich nach dem
Standort und den örtlichen Gegebenheiten.
Aus heutiger Sicht scheint ein Dienstleistungsabend
aussichtsreicher als das uneinheitliche und kaum zu kommunizierende
Nebeneinander von über die Woche verteilten
Öffnungszeiten.
Bei der Organisation eines Dienstleistungsabends sind alle in Frage
kommenden Anbieter einzubinden, der Standort sollte mit
"geballter Kraft" antreten.
Citymarketing bzw. citymarketingähnliche Strukturen
sollten sich der Organisation annehmen.
Die Stadtverwaltung sollte sich in den Dienstleistungsabend
einbringen, sowohl durch Anpassen ihres eigenen Kundenangebotes als
auch durch Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen
(Beleuchtung, Reinigung etc.).
Städtische Einrichtungen wie Büchereien,
Schwimmbäder, Museen etc. sollten ihre Öffnungszeiten
ebenfalls anpassen.
Die Gastronomie sollte den Dienstleistungsabend für spezielle
Angebote nutzen.
Der ÖPNV muss eingebunden sein, damit sowohl Kunden als auch
Mitarbeiter am Ende des Dienstleitungsabends ein ausreichendes
Fahrangebot vorfinden.
Der Dienstleistungsabend muss kommuniziert werden, hierbei sind
auch die Besucher einer Stadt mit zu berücksichtigen
(Prospekte in Hotels etc.)
Die Betreiber der Parkhäuser sollten sich ebenfalls engagieren
und am Dienstleitungsabend attraktive Parkgebühren
anbieten.
Einzelhandelsverband
Baden-Württemberg e.V.
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart
www.ehv-baden-wuerttemberg.de
Tel: 0711 - 6 48 64 - 0
Fax: 0711 - 6 48
64 - 24 oder 34
Mail: info@ehv-baden-wuerttemberg.de
Stand: 10/07
Redaktion: RAin Sabine
Hagmann
Nachdruck
verboten!
Der Einzelhandel in
Baden-Württemberg ist drittstärkster
Wirtschaftszweig:
ca. 70 Mrd. Euro Umsatz
jährlich
fast 250.000 Beschäftigte
ca. 15.000
Auszubildende
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