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LÖG Baden-Württemberg


Am 6.03.2007 trat das neue LÖG in Baden-Württemberg in Kraft.

Flexibilität für die Unternehmen
Die Handelsunternehmen erhalten damit eine hohe Flexibilität in den Öffnungszeiten, um dem veränderten Konsumentenverhalten genügen und im Wettbewerb bestehen zu können.

Vergleich zu anderen Branchen
Damit wird das Ladenöffnungsrecht komplett liberalisiert. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten entspricht dabei der geltenden Rechtslage für alle anderen Wirtschaftszweige, für die es ebenfalls keine Restriktionen bei den Betriebsöffnungszeiten gibt.

Arbeitnehmerschutz
Der Einzelhandelsverband Baden-Württemberg war stets der Auffassung, dass der Schutz der Arbeitnehmer durch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes in ausreichender Form gewährleistet ist und erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass damit für die Arbeitnehmer im Einzelhandel das gleiche Schutzniveau besteht, wie für Arbeitnehmer in allen anderen Branchen.

Sonn- und Feiertagsschutz
Wichtig war uns stets, dass am Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen vom Grundsatz her festzuhalten ist und eine Öffnungsmöglichkeit auf maximal vier Sonn- und Feiertage im Jahr beschränkt werden sollte. In Baden-Württemberg hat es sich gezeigt, dass die Ladenöffnung an bis zu vier Sonn- und Feiertagen von Unternehmen wie auch Verbrauchern in hohem Maße geschätzt wird. Von der Möglichkeit, an bis zu vier Sonntagen im Jahr zu öffnen, machen vor allem Unternehmen in Klein- und Mittelstädten im ländlichen Raum Gebrauch und profitieren davon. Im Durchschnitt wurde in Baden-Württemberg bisher aber lediglich an maximal zwei Sonntagen im Jahr pro Kommune geöffnet, wobei die Klein- und Mittelstädte in touristisch relevanten Gebieten stärker von den verkaufsoffenen Sonntagen Gebrauch gemacht haben als die Klein- und Mittelstädte in touristisch weniger erschlossenen Gebieten. Bis zu 4 verkaufoffene Sonntage führen unseres Erachtens nicht zu einer grundsätzlichen Gefährdung der Sonn- und Feiertage und der damit verbundenen kulturellen Vorteile. Mit der Beschränkung auf 3 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, die das Land Baden-Württemberg beschlossen hat, wird  das Interesse des Einzelhandels in Baden-Württemberg daher gewahrt, wenngleich wir uns aus Gründen der Übersichtlichkeit 4 verkaufsoffene Sonntage gewünscht hätten. Die Möglichkeit, diese Sonntage auf Wunsch auch auf die Adventssonntage zu legen, ist von einem großen Teil unserer Mitgliedsunternehmen an uns herangetragen worden. Dieser Wunsch ist von der Befürchtung getragen, dass gerade von verkaufsoffenen Sonntagen in der Advents- und Vorweihnachtszeit für den Verbraucher ein besonderer Reiz ausgeht. Die Gefahr des Shoppingtourismus zulasten baden-württembergischer Unternehmen gerade in dieser so wichtigen Zeit vor Weihnachten wurde von vielen Händlern als hoch erachtet. Andererseits akzeptiert der Einzelhandel selbstverständlich auch den Wunsch und das Bestreben anderer Kreise der Händlerschaft, die Advents- und Weihnachtszeit aus religiösen und familiären Gründen zu schützen. Zu begrüßen ist ausdrücklich, dass die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages künftig sowohl durch RVO (mit Beteiligung des Gemeinderates) als auch durch Allgemeinver­fügung (ohne Mitwirkung des Gemeinderates) möglich ist und wir uns insofern mit unseren diesbezüglichen Petitionen durchgesetzt haben.

Zielgerichtetes und bedarforientiertes Marketing gefragt
Längst hat der Cityhandel erkannt, dass der Vermarktung des Standortes ein ebenso großes Augenmerk gewidmet werden muss wie der Positionierung des eigenen Geschäftes. In der Erkenntnis, dass zur Vermarktung eines Standortes auch Gastronomie, Dienstleiter, Kultur " ja die Stadt selbst gehört, etablierten sich City- und Stadtmarketing.

Einheitliche Kernöffnungszeiten
Eine Gefahr für kleine und mittelgroße Unternehmen insbesondere in Klein- und Mittelstädten sieht der Einzelhandelsverband jedoch vor allem in uneinheitlichen Öffnungszeiten an einem Standort. Der Verbraucher wünscht sich nichts so sehr wie transparente Öffnungszeiten. Nach Umfragen geht es dem durchschnittlichen Verbraucher nicht darum, dass er rund um die Uhr einkaufen kann, sondern darum, dass er zu einem konkret festgelegten Zeitpunkt, der ihm in zumutbarer Art und Weise kommuniziert wird, ein breites Sortiment und damit eine breite Einkaufsmöglichkeit findet. Verlässlichkeit und Transparenz sind hier die Schlüsselpositionen.

Dienstleistungsabend
Schon mit der Änderung des Ladenschlussgesetzes zum 5.10.1989 und der Einführung des "Langen Donnerstags" und um so mehr mit der Novellierung des Ladenschlussgesetzes zum 1.06.2003 hat es sich gezeigt, dass es für den Kunden von ganz besonders großer Bedeutung ist, dass er beim Abendeinkauf eine Vielzahl von Angeboten (und damit geöffnete Geschäfte) vorfindet. Die Erkenntnis wuchs, dass es besonders bei den innerstädtischen Lagen mit einem großen Besatz an mittelständischen Fachgeschäften darauf ankommt, sich "en bloc" zu präsentieren. In diesem Zusam-menhang hat sich sowohl beim ersten langen Donnerstag als auch nach der Ladenschlussnovellierung ab 1.06.2003 gezeigt, dass es von besonderer Attraktivität für den Ver-braucher zeugt, wenn sich auch Ämter, Banken oder andere Dienstleister dem ursprünglichen Dienstleistungsgedanken anpassen und ihre Angebote entsprechend unterbreiten.

Mit der völligen Freigabe der Ladenöffnungszeiten in den meisten Bundesländern entsteht nunmehr eine völlig neue Situation: zwar wird niemand erwarten, dass nun eine bedeutende Anzahl von Anbietern im Einzelhandel rund um die Uhr geöffnet haben wird. Der Umstand jedoch, dass nun jeder mehr oder weniger öffnen kann wann und wie lange er will macht es dem Kunden keinesfalls leichter eine Entscheidung zu treffen, wann und wo er einkaufen soll.

Es wäre aber sicherlich verfehlt, die Ziele zu hoch zu stecken und zu versuchen, die gemeinsamen Öffnungszeiten jeden Tag über die Grenzen des betriebswirtschaftlich Machbaren hinaus festzulegen. Der Reiz der Neuregelung der Ladenöffnung liegt jedoch in ihrer Flexibilität. Den Umsetzungsmöglichkeiten sind fast keine Grenzen gesetzt, diese gilt es am jeweiligen Standort gemeinsam auszuloten. So wird die Praxis an vielen Standorten zeigen, dass eine über die bisherige Praxis hinaus gehende Öffnungszeit an den meisten Tagen keinen Sinn macht. Es ist aber überlegenswert, ob nicht an einem Abend eine deutliche Mehrheit von Geschäften den Kunden zum Abendeinkauf laden. Damit kommt der Dienst­leistungsabend wieder ins Spiel.

Dienstleistungsabend muss mehr sein als Verkaufsabend
Bei einem Dienstleistungsabend handelt es sich jedoch um ein " meist wöchentlich " wiederkehrendes Ereignis, welches weniger mit Events verbunden ist sondern dem Bedürfnis der Bürger dienen soll, Einkäufe " aber auch andere Erledigungen " an einem ihm bekannten Tag an einem bestimmten Standort tätigen zu können. Dabei kommt es auf die "anderen Erledigungen" entscheidend an. Dazu gehören Behördengänge, Bankgespräche, Arztbesuche. Es gibt Kommunen, welche " oftmals donnerstags " ihre Behörden abends länger öffnen, auch Ärzte, die bis spät Patienten empfangen und Banken, die ihre Schalter länger als sonst geöffnet haben. Woran es meist fehlt, ist die Organisation dieser Angebote mit dem Ziel, zu einem festgelegten und kommunizierten Zeitpunkt gleichzeitig und auf alle Fälle für den Bürger da zu sein. Dabei sollte man nicht nur an die Einwohner oder Umlandbewohner denken. In wie vielen Städten übernachten Geschäftsleute, Auswärtige Besucher, Touristen, die sicherlich gerne Ange­bote wie einen Dienstleistungsabend annehmen würden.

Vor diesem Hintergrund vertritt der Einzelhandelsverbandes Baden-Württemberg daher folgende Positionen:

Die Politik sowie vor allem jede einzelne Kommune sollte sich intensiv für die Einrichtung eines Dienstleistungs-abends einsetzen. 

Ob, an welchem Tag und in welchem Zeitrahmen ein Dienstleistungsabend stattfindet, entscheidet sich nach dem Standort und den örtlichen Gegebenheiten. 

Aus heutiger Sicht scheint ein Dienstleistungsabend aussichtsreicher als das uneinheitliche und kaum zu kommunizierende Nebeneinander von über die Woche verteilten Öffnungszeiten. 

Bei der Organisation eines Dienstleistungsabends sind alle in Frage kommenden Anbieter einzubinden, der Standort sollte mit "geballter Kraft" antreten. 
Citymarketing bzw. citymarketingähnliche Strukturen  sollten sich der Organisation annehmen. 

Die Stadtverwaltung sollte sich in den Dienstleistungsabend einbringen, sowohl durch Anpassen ihres eigenen Kundenangebotes als auch durch Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen (Beleuchtung, Reinigung etc.). 

Städtische Einrichtungen wie Büchereien, Schwimmbäder, Museen etc. sollten ihre Öffnungszeiten ebenfalls anpassen. 

Die Gastronomie sollte den Dienstleistungsabend für spezielle Angebote nutzen. 

Der ÖPNV muss eingebunden sein, damit sowohl Kunden als auch Mitarbeiter am Ende des Dienstleitungsabends ein ausreichendes Fahrangebot vorfinden. 

Der Dienstleistungsabend muss kommuniziert werden, hierbei sind auch die Besucher einer Stadt mit zu berücksichtigen (Prospekte in Hotels etc.) 

Die Betreiber der Parkhäuser sollten sich ebenfalls engagieren und am Dienstleitungsabend attraktive Parkgebühren anbieten.

Einzelhandelsverband
Baden-Württemberg e.V.
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart

www.ehv-baden-wuerttemberg.de
Tel
: 0711 - 6 48 64 - 0
Fax: 0711 - 6 48 64 - 24 oder 34
Mail: info@ehv-baden-wuerttemberg.de

Stand: 10/07
Redaktion: RAin Sabine Hagmann

Nachdruck verboten!

Der Einzelhandel in Baden-Württemberg ist drittstärkster Wirtschaftszweig:

ca. 70 Mrd. Euro Umsatz jährlich
fast 250.000 Beschäftigte
ca. 15.000 Auszubildende

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