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Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerber bzw. für am Ausbildungsmarkt benachteiligte junge Menschen schaffen, können Zuschüsse erhalten. Für wen wird ein Ausbildungsbonus gezahlt? Ein Anspruch besteht für die zusätzliche Ausbildung von Jugendlichen ohne Schulabschluss oder mit Sonderschul- oder Hauptschulabschluss, die bereits im Vorjahr oder früher die Schule verlassen und sich seither erfolglos um eine Ausbildung bemüht haben sowie für sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche mit Schulabschluss im Vorjahr oder früher.
Der Zuschuss kann (nach
Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur) auch gezahlt werden
für junge Menschen, die nach mittlerem Schulabschluss seit
zwei Jahren erfolglos eine Ausbildung suchen oder infolge der
Schließung, Insolvenz oder Stilllegung ihres Betriebs die
Ausbildung vorzeitig beenden mussten und nur erschwert wieder
vermittelt werden können. Was ist ein zusätzlicher Ausbildungsplatz?
Zusätzlich ist ein
Ausbildungsplatz, wenn - nach Bescheinigung der zuständigen
Kammer - bei Ausbildungsbeginn die Zahl der
Ausbildungsverhältnisse höher ist, als sie es im
Durchschnitt der vergangenen drei Jahre jeweils am 31. Dezember
war. Bei der Ausbildung muss es sich um eine betriebliche
Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf handeln.
Wie hoch ist der
Zuschuss? Der Ausbildungsbonus richtet sich nach der Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr. Er beträgt
Bei Ausbildung von behinderten und
schwerbehinderten Auszubildenden erhöht sich der Zuschuss
nochmals um 30 Prozent. Bei verkürzter Ausbildung oder
vorheriger Einstiegsqualifizierung im gleichen Betrieb mindert sich
der Zuschuss. Wie sind die Antragsbedingungen?
Der Ausbildungsbonus muss vor dem
Beginn der Ausbildung beantragt werden! Infos beim
Arbeitgeberservice der AfA Telefon
01801/664466.
Weitere Infos:
Merkblatt (pdf) Flyer Bundesagentur für Arbeit Info Bundesministerium für Arbeit und Soziales (pdf) |
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