LOGIN

 
Regionalportal Handelsverband Württemberg

Aus-/Weiterbildung

Ausbildungsberufe

Ausbildungsbonus

Ausbildungs-
kampagne

Weiterbildung

 

Hauptmenü

Ausbildungsbonus - Zuschüsse für Arbeitgeber


Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerber bzw. für am Ausbildungsmarkt benachteiligte junge Menschen schaffen, können Zuschüsse erhalten.


Für wen wird ein Ausbildungsbonus gezahlt?

Ein Anspruch besteht für die zusätzliche Ausbildung von Jugendlichen ohne Schulabschluss oder mit Sonderschul- oder Hauptschulabschluss, die bereits im Vorjahr oder früher die Schule verlassen und sich seither erfolglos um eine Ausbildung bemüht haben sowie für sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche mit Schulabschluss im Vorjahr oder früher.

Der Zuschuss kann (nach Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur) auch gezahlt werden für junge Menschen, die nach mittlerem Schulabschluss seit zwei Jahren erfolglos eine Ausbildung suchen oder infolge der Schließung, Insolvenz oder Stilllegung ihres Betriebs die Ausbildung vorzeitig beenden mussten und nur erschwert wieder vermittelt werden können.

Was ist ein zusätzlicher Ausbildungsplatz?

Zusätzlich ist ein Ausbildungsplatz, wenn - nach Bescheinigung der zuständigen Kammer - bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse höher ist, als sie es im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre jeweils am 31. Dezember war. Bei der Ausbildung muss es sich um eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf handeln.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Ausbildungsbonus richtet sich nach der Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr. Er beträgt

  • 4.000 EUR, wenn die Vergütung weniger 500 EUR beträgt
  • 5.000 EUR, wenn die Vergütung mindestens 500 EUR, aber weniger als 750 EUR beträgt und
  • 6.000 EUR, wenn die Vergütung mindestens 750 EUR beträgt.

Bei Ausbildung von behinderten und schwerbehinderten Auszubildenden erhöht sich der Zuschuss nochmals um 30 Prozent. Bei verkürzter Ausbildung oder vorheriger Einstiegsqualifizierung im gleichen Betrieb mindert sich der Zuschuss.

Wie sind die Antragsbedingungen?

Der Ausbildungsbonus muss vor dem Beginn der Ausbildung beantragt werden! Infos beim Arbeitgeberservice der AfA Telefon 01801/664466.


Weitere Infos:

 

Merkblatt (pdf)

Flyer Bundesagentur für Arbeit

Info Bundesministerium für Arbeit und Soziales (pdf)

 

 

 

 

 

Diesen Artikel

versenden drucken  
  Handelsverband Deutschland © 2010 ‐ Impressum | Werbung