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Merkblatt zum Alkoholverkaufsverbot

 

Der Einzelhandelsverband hat jetzt ein Merkblatt zum Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr veröffentlicht, das ab 1. März in Baden-Württemberg gilt.

 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 4. November 2009 das vieldiskutierte Verkaufsverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. März 2010 in Kraft. Ab dann dürfen in Verkaufsstellen, insbesondere an Tankstellen und in Supermärkten, keinerlei alkoholische Getränke mehr verkauft werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Hofläden sowie Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Genossenschaften, von landwirtschaftlichen Betrieben und Verkaufsstellen auf Verkehrsflughäfen innerhalb der Terminals.

Der Einzelhandelsverband hatte in den vergangenen Monaten in mehreren Anhörungen darauf gedrängt, zumindest Ausnahmeregelungen zuzulassen, etwa wenn Unternehmen Kundenveranstaltungen mit nächtlichem Verkauf planen oder im Rahmen von Shoppingnächten. Daraufhin wurde der Gesetzesentwurf wie folgt geändert: Auf Antrag der Gemeinden können die Regierungspräsidien örtlich und zeitlich beschränkte Ausnahmen vom Verbot zulassen, wenn dabei die vom Gesetz verfolgten öffentlichen Belange gewahrt bleiben  - beispielsweise Ausnahmen im Rahmen von "langen Shoppingnächten". Zudem hat Stefan Mappus beim Jahresmeeting des EHV im Oktober zugesichert, das Gesetz nach einer Zeit von zwei Jahren auf den Prüfstand zu stellen. Eine Verwaltungsvorschrift mit Detailregelungen zu dem Gesetz befindet sich momentan in Arbeit, diese Verwaltungsvorschrift wird zur Einführung am 1. März zur Verfügung stehen. Weitere Infos erhalten Sie bei Herrn Rusch, Telefon 0711/64864-17. Mitglieder der EHV können das neue Merkblatt zum Thema hier (interner Mitgliederbereich!) herunterladen.

 

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