21. Oktober 2009
Gefahr für das Leasing-Geschäft
Vor negativen Auswirkungen des Kreditwesengesetzes auf das Leasing des Einzelhandels warnte jetzt der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Leasing sei für Unternehmen in vielen Bereichen eine beliebte Finanzierungsform, sagte heute in Berlin HDE-Finanzierungsexpertin Monika Dürrer. So würden 41 Prozent der mittelständischen Unternehmen bei Investitionen in Höhe von rund 25.000 Euro zuerst an Leasing und nicht an die Kreditaufnahme denken (TNS Infratest Finanzforschung und Bundesverband Deutscher Leasing Unternehmen). Neben Fahrzeugen und Maschinen würden Unternehmen vor allem auch Büroausstattung wie etwa Drucker und Kopiergeräte leasen. Partner wäre hier in der Regel der Facheinzelhandel.
"Das
Leasing-Geschäft des Facheinzelhandels ist jetzt in Gefahr
geraten", sagte Dürrer. Die jüngste Änderung des
Kreditwesengesetzes (KWG) betreffe den mittelständischen
Fachhandel mit Druck- und Kopiergeräten in seinem typischen
Endkundengeschäft unmittelbar negativ. "Die Novelle führt
dazu, dass viele Fachhändler sich einer
prozesskostenintensiven Prüfung der Bankaufsicht unterwerfen
müssen, wenn sie das Leasinggeschäft weiterhin betreiben
wollen", erläuterte die HDE-Expertin. "Außerdem wird der
Händler gegenüber den genauso am Markt agierenden
Herstellern mit Direktvertrieb benachteiligt. Diese müssen
Aufsichtspflichten nämlich nicht nachkommen." Es sei dringend
erforderlich, die Norm für alle betroffenen Unternehmen
praxisnah auszulegen, forderte Dürrer. Danach müsse das
Gesetz an den politischen Willen der Mittelstandsförderung
wieder angepasst werden.


