14. Oktober 2009
Neue Banken-AGB: Geschäftskunden sollten genau prüfen
Aktuell versenden Banken und Dienstleister im Zahlungsverkehr neue Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Bedingungen zum Zahlungsverkehr. Im Zuge neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen durch SEPA seien diese Änderungen nach Angaben der Banken notwendig. Der Zahlungsexperte des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Ulrich Binnebößel, sagte hierzu heute in Berlin: "Tatsächlich muss zum 30. Oktober 2009 die neue Gesetzgebung zum gemeinsamen europäischen Zahlungsraum berücksichtigt werden. Wir warnen aber davor, über die notwendigen Änderungen hinaus Anpassungen unter dem Deckmantel der "SEPA-Notwendigkeit" umzusetzen. Dies zerstört das Vertrauen der Einzelhandelsunternehmen in die teilweise langjährigen Partnerschaften mit ihren Hausbanken." Binnebößel, empfahl jedem Händler als Geschäftskunden von Banken und Zahlungsdienstleistern, die neuen AGB genau zu überprüfen: "Notfalls müssen unklare Punkte nachgefragt und auf die Bedeutung für das eigene Geschäft überprüft werden." So sei beispielsweise vorstellbar, dass Anbieter von Akzeptanzverträgen (Acquirer) auch gleich neue Anforderungen zum Datenschutz als SEPA-Notwendigkeit verkaufen. Banken könnten Haftungsfragen neu regeln oder auf neue Gebührenaushänge verweisen.
Zudem sollte in
den Geschäftsbedingungen klar zwischen den alten und neuen
SEPA-Verfahren unterschieden werden, so der HDE-Experte.
Überweisungen und Lastschriften könnten auch weiterhin
nach den gewohnten Kriterien eingereicht werden und würden
allenfalls kleine Anpassungen an die neuen Gesetze benötigen.
"Leider kann keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden,
welche AGB-Änderungen notwendig und welche kritisch sind. Die
AGB der Anbieter sind sehr vielfältig, so dass
Einzelhandelsunternehmen nur der Blick in die eigenen Papiere
helfen kann", riet Binnebößel,.


