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30. April 2002 Baunutzungsverordnung: Mehr Platz für Supermärkte Auf ihrer letzten Sitzung hat sich die beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen eingerichtete Arbeitsgruppe "Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel und §11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung", der verschiedene Handelsverbände angehörten, auf einen Abschlussbericht geeinigt. Hierzu erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel: Der HDE und sein Lebensmittelfachverband BVL hatten Erfolg. Der Abschlussbericht des Bundesbauministeriums hat die Zustimmung der Vertreter des Einzelhandels gefunden. Das ist ein gewaltiger Fortschritt. Supermärkte haben nun eine größere Chance, ihre Fläche zu erweitern oder bei Neuansiedlungen Flächen genehmigt zu bekommen, wie der Verbraucher sie wünscht. Jetzt sind auch schon mal 1500 qm drin. Eine heftige Diskussion hatte sich an der Frage entzündet, ob die Genehmigungsbehörden bei der Neuansiedlung von Lebensmittelgeschäften künftig von einem Flächenbedarf ausgehen sollten, der oberhalb der in der Regel unproblematischen Grenze von 700 qm Verkaufsfläche liegt. Der Arbeitsbericht sagt im Prinzip ja. Die Entscheidung muss aber nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls erfolgen. Dies geschieht im Rahmen des geltenden Rechts. Der Abschlussbericht gibt den Genehmigungsbehörden aber Empfehlungen, den im Gesetz angelegten Entscheidungsspielraum künftig sachgerechter und praxisorientierter zu nutzen. Dies ist eine neue Chance vor Ort. Genau dies war auch das Anliegen von HDE und BVL. Mehr haben beide Verbände zu keinem Zeitpunkt gefordert. Wir sind erfreut darüber, dass die konstruktive Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe zu einer deutlichen Versachlichung der vorab oft hart und kontrovers verlaufenen Diskussion geführt hat. Dies wünschten wir uns auch bei anderen Themen. Für weitere Informationen
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