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HDE

6. März 2002

Rentenurteil kein Anlass für Steuererhöhungen

"Das Urteil setzt ein deutliches Signal an den Gesetzgeber, die aufgestauten Strukturreformen im Altersvorsorgesystem nun endlich konsequent anzugehen." Dies erklärte heute in Berlin Hermann Franzen, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH). Anlass war die heutige Verkündung des langerwarteten Urteils zur Besteuerung von Renten und Pensionen. Das Bundesverfassungsgericht habe eindrucksvoll deutlich gemacht, dass es nicht mehr akzeptieren wird, wenn der Gesetzgeber weiter passiv bleibt, sagte Franzen. Rentner und Pensionäre müssten gleichmäßig belastet werden, aber auch die Lasten von heutigen und kommenden Generationen fair geschultert werden. Nach jahrelanger Verzögerung müsse der Gesetzgeber nun zügig Klarheit über die künftigen Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen und Alterseinkünften schaffen.

Eine gleichmäßige Behandlung von Renten und Pensionen dürfe jedoch nicht zu neuen steuerlichen Nachteilen führen. "Der Handel sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen eindeutigen Auftrag an den Gesetzgeber, eine systematisch schlüssige steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen zu schaffen," so Franzen weiter. "In einer Phase, in der der Staat von seinen Bürger eine größere Eigeninitiative zur Zukunftsvorsorge erwartet, muss das Sparen für die Altersvorsorge auch steuerlich begünstigt werden. Dies kann am ehesten durch die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften gewährleistet werden." Eine stärkere steuerliche Belastung von Renten sei nicht vertretbar, wenn die Beiträge zur Altersvorsorge weiterhin aus zu versteuerndem Einkommen erbracht werden müssten. Heute ins Berufsleben eintretende Generationen müssten daher die Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich vollständig geltend machen können, wenn zum Zeitpunkt des Rentenbezugs die Besteuerung zugreift. Für diejenigen, die heute bereits ihre Beiträge
überwiegend aus zu versteuerndem Einkommen entrichten und ihre Rente mit dem Ertragsanteil versteuern, gelte es, eine Überforderung durch die Neuregelung zu vermeiden.

"Versuchen der Politik, den mit der Neuregelung zu erwartenden Finanzierungsbedarf über Steuererhöhungen, insbesondere bei Verbrauchsteuern, abzuschöpfen, wird der Handel entschieden entgegentreten," warnte Franzen. Handel und Verbraucher würden nicht länger Leidtragende einer verfehlten, Strukturreformen ausweichenden Politik sein wollen. Bereits in den vergangenen Jahren habe die Politik mehrfach den scheinbar bequemen Weg eingeschlagen, Verbrauchern Geld abzunehmen, anstatt durch mutige und entschlossene Reformen in den sozialen Sicherungssystemen Gestaltungsspielräume für private Initiative zu eröffnen. Sinkende Kaufkraft und Konsumzurückhaltung würden den Handel zunehmend in Bedrängnis bringen. "Weitere steuerliche Belastungen kann der Handel nicht mehr verkraften, ohne dass die Binnenkonjunktur massiv gefährdet würde," konstatiert Franzen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Hubertus Pellengahr
Pressesprecher 
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Am Weidendamm 1A
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